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Das Ivenacksche Viertel ging nach dem Tode des genannten Grafen von Plessen 1829 auf dessen fünf Söhne, und weiter nach dem Tode eines derselben (des am 3. .Juni 1833 zu Wien verstorbenen dortigen königlich preussischen ausserordentlichen |
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Gesandten und bevollmächtigten Ministers, Kammerherrn Helmuth Bogislav Freiherrn von Maltzahn auf Pinnow und Duckow in Pommern) ein Fünftheil dieses Viertels auf dessen beide Söhne über. |
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Diesem zertheilten Besitze, während dessen der Kammerherr Freiherr von Maltzahn auf Zettemin die Güter administrirte, wurde 1834 ein Ende gemacht, indem die Barone von Maltzahn auf Gross – Luckow etc |
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durch einen am 30. Juni zu Ivenack geschlossenen Cessionsvertrag ihrem mitbelehnten Vetter, dem jetzigen Landrath Friedrich Rudolph Nikolaus von Maltzan, Freiherrn zu Wartenberg und Penzlin, auf Rothenmoor |
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(welchem in der vorerwähnten Kavelung die fünfte Kavel der Grubenhagenschen Lehne zugefallen war) Groß Luckow c.p. käuflich überliessen, wozu am 17. Mai 1836 der lehensherrliche Consens ertheilt wurde. |
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Hierdurch so wie durch nachfolgende Erwerbungen kam ein bedeutender Theil der früheren Grubenhagenschen Besitzungen an die Penzlinische Linie des Hauses. |
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Der neue Besitzer überliess schon am 20. Juli 1836 das Gut seinem ältesten Sohne, dem Adolph August Helmuth Albrecht von Maltzan, |
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Freiherrn zu Wartenberg und Penzlin, bisher auf Peutsch, Vicelandmarschall des wendischen Kreises, welcher sich jetzt in Besitze von Groß Luckow c.p. befindet. |